Hundeabgabe

1. für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund

2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde
    nach §§ 2 und 2 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 80,00 pro Hund

3. für alle übrigen Hunde jährlich € 22,00

Bei der Hundeabgabe entsteht der Abgabenanspruch jedes Jahr mit 1. Jänner. Fällig zur Zahlung wird die Abgabe am 15. Februar. 

Gemäß § 4 Abs. 9 NÖ Hundeabgabegesetz ist hinsichtlich jedes Hundes, welcher abgegeben worden, abhanden gekommen oder verstorben ist, bei der Abgabenbehörde schriftlich eine Meldung zu erstatten und die Hundemarke abzugeben bzw. wenn dies nicht möglich ist, in der Meldung Auskunft über den Verbleib der Hundemarke zu erstatten. Solange diese Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabepflicht weiter. Im Falle der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abgabe des Hundes an einen Dritten sind bei der Meldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. 

Wird daher der Hund erst ab dem 1. Jänner abgemeldet, ist die Hundeabgabe noch für das ganze Jahr zu entrichten!!!


Weiters wird darauf hingewiesen, dass der Erwerb eines Hundes binnen einem Monat durch den Hundehalter der Gemeinde anzuzeigen ist.